Ein Vorsorgedokument kann sorgfältig formuliert sein und im entscheidenden Moment trotzdem fehlen. Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer bietet seit dem 1. Oktober eine zusätzliche Möglichkeit: Elektronische Abschriften können dort hinterlegt werden. Berechtigte Ärztinnen, Ärzte und Betreuungsgerichte erhalten Zugang zum Inhalt. [1]

Bislang stand bei der Registrierung vor allem die Information über vorhandene Vorsorge im Vordergrund. Die neue Funktion verbindet diese Information mit einer auffindbaren Dokumentkopie. Bedingungen und Gebühren erklärt das offizielle Registerportal. [1] [2]

Drei Dokumente, unterschiedliche Aufgaben

Eine Vorsorgevollmacht kann einer Vertrauensperson Befugnisse zur Vertretung geben. Eine Betreuungsverfügung hält Wünsche für den Fall einer rechtlichen Betreuung fest. Eine Patientenverfügung betrifft unter bestimmten Voraussetzungen medizinische Maßnahmen. Welches Dokument eine konkrete Entscheidung trägt, hängt von seinem Inhalt, seiner Wirksamkeit und seiner Anwendbarkeit ab. [3]

Das Hochladen beseitigt keine unklare Formulierung und macht eine überholte Fassung nicht aktuell. Vor der Hinterlegung gehört deshalb ein Blick auf den Text und die genannten Personen: Ist dies die gewünschte Fassung? Sind die Vertrauenspersonen erreichbar und wissen sie von ihrer Aufgabe?

Das Gespräch gehört dazu

Eine Ablage hilft beim Finden. Für Menschen, die Verantwortung übernehmen sollen, ist außerdem wichtig, die Wünsche zu kennen und darüber gesprochen zu haben. Mehrere widersprüchliche Fassungen können die Situation erschweren.

Der Upload erfolgt über den offiziellen Weg. Die hinterlegten Dokumente werden dadurch nicht öffentlich einsehbar. Das Register erklärt, welche Berechtigten unter welchen Bedingungen Zugriff erhalten. [2]