Eine Regierung darf einem Richter nicht vorgeben, wie er einen Fall entscheidet. Artikel 97 des Grundgesetzes schützt die richterliche Unabhängigkeit. Dauerhaft ernannte Richter genießen zudem besonderen Schutz gegen Entlassung und Versetzung. [2]
Bei Staatsanwaltschaften gelten andere Regeln. Sie sind hierarchisch organisiert; nach den Paragrafen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes bestehen Weisungsbindung, Aufsicht und Leitung. Zu den zuständigen Stellen gehören die Justizministerien. Damit kann die Politik auf einzelne Ermittlungsverfahren einwirken. [3] [4]
Welche Regeln geändert werden sollen
Beim 75. Deutschen Juristentag vom 16. bis 18. September in Erfurt wurde auch über den Schutz der Justiz vor politischer Einflussnahme diskutiert. Der Deutsche Richterbund verlangt seit Jahren die Abschaffung des externen Weisungsrechts. Ein anderer Ansatz will Eingriffe durch verbindliche Schriftform, Begründung und Dokumentation nachvollziehbarer machen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zeigte sich laut ZDF offen für einheitliche Transparenzregeln. [1] [5] [6]
Auch Gerichte benötigen Personal, Räume und Technik. Ihre Verwaltung ist grundsätzlich mit den Justizministerien verbunden. Carsten Löbbert von der Neuen Richter*innenvereinigung plädiert für eine Verwaltung außerhalb der Regierung, die unmittelbar dem Parlament verantwortlich wäre. [6]
Wer über Richterkarrieren entscheidet
Politische Mitwirkung bei der Besetzung von Richterstellen ist Teil der geltenden Ordnung. Für die obersten Gerichtshöfe des Bundes sieht das Grundgesetz eine gemeinsame Auswahl durch den zuständigen Bundesminister und einen Richterwahlausschuss vor. Auch die Länder können Ausschüsse beteiligen. [7]
Löbbert schlägt bundesweite Richterwahlausschüsse mit Beteiligten aus Parlamenten, Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft vor. [6]
Mehr Beteiligte allein machen eine Auswahl noch nicht nachvollziehbar. Qualifikationsmaßstäbe, begründete Entscheidungen und Möglichkeiten der Überprüfung bleiben entscheidend. Gleiches gilt für eine selbstverwaltete Justiz: Wer dort über Stellen und Mittel entscheidet, muss dafür Rechenschaft ablegen.