Bärbel Bas und Alexander Dobrindt wollen gegen ein Geschäftsmodell vorgehen, bei dem Menschen angeworben, schlecht untergebracht und für Sozialleistungsbetrug benutzt werden. Die Hintermänner sollen stärker verfolgt werden. Gleichzeitig will die Regierung den Zugang zu Leistungen einschränken. Genau daran entzündet sich der Streit. [8] [4]

Das Bundeskabinett beschloss den Zehn-Punkte-Plan am 23. September 2026. Er bündelt Maßnahmen zu Daten, Kontrollen, Strafverfolgung, Wohnraum und Beratung. Ein Kabinettsbeschluss über einen Aktionsplan ändert allerdings noch kein Gesetz: Für angekündigte neue Regeln sind weitere Schritte nötig. [1]

Was in den zehn Punkten steht

Die zehn Schwerpunkte in der Reihenfolge der Regierungsvorlage, sinngemäß gekürzt. [2]

  1. Daten verknüpfen. Behörden sollen Informationen leichter austauschen; auch KI soll verdächtige Muster erkennen.
  2. Kontrollen abstimmen. Sozialleistungs- und Ordnungsbehörden sollen vor Ort mit gemeinsamen Lagebildern zusammenarbeiten.
  3. Kommunen beteiligen. Erfahrungen betroffener Städte sollen stärker in die Maßnahmen einfließen.
  4. Problemimmobilien angehen. Leichterer Zutritt, Instandsetzung, Vorkaufsrechte und begrenzte Enteignungsmöglichkeiten sollen Kommunen helfen.
  5. Leistungsregeln ändern. Kürzere Überbrückungshilfen, Arbeitgeberhaftung, Kompetenzcenter und Ausschlüsse bei bestimmten Haftbefehlen gehören dazu.
  6. Hintermänner verfolgen. Zusätzliche Strafrechtsregeln und besserer Vollzug werden geprüft.
  7. Schulpflicht durchsetzen. Schulversäumnisse und Scheinanmeldungen sollen erfasst und bestehende rechtliche Folgen angewendet werden.
  8. Freizügigkeit präzisieren. Behördenpraxis vereinheitlichen; Leistungszugang nach fünf Jahren zusätzlich an rechtmäßigen Aufenthalt knüpfen.
  9. EU-Regeln überprüfen. Die Regierung will europäische Klarstellungen und Verschärfungen erreichen.
  10. Arbeitsmigranten unterstützen. Zusammenarbeit mit Herkunftsländern, Informationen und Beratung sollen vor Ausbeutung schützen.

Die Vorlage enthält bereits angestoßene Schritte, Gesetzesvorhaben und Prüfaufträge. Die Kurzfassung zeigt die Schwerpunkte; sämtliche Untermaßnahmen stehen im Originaldokument ↗.

Was die fünf Jahre tatsächlich bedeuten

„EU-Bürger bekommen erst nach fünf Jahren Sozialleistungen“ beschreibt die Rechtslage falsch. Ansprüche hängen unter anderem davon ab, ob jemand arbeitet, welches Aufenthaltsrecht besteht und um welche Leistung es geht.

Die umstrittene Fünfjahresregel in Paragraf 7 des Sozialgesetzbuchs II betrifft bestimmte Menschen, die sonst vom Leistungsbezug ausgeschlossen sind. Sie können nach mindestens fünf Jahren gewöhnlichen Aufenthalts Leistungen erhalten. Dafür gelten weitere Bedingungen: Ein festgestellter Verlust des Freizügigkeitsrechts kann den Zugang ausschließen. Die Frist beginnt mit der Anmeldung bei der Meldebehörde; Zeiten eines nicht rechtmäßigen Aufenthalts mit Ausreisepflicht zählen nicht mit. [3]

Die Regierung will den Leistungszugang künftig zusätzlich an rechtmäßigen Aufenthalt knüpfen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, kurz BAG W, warnt: Damit könnten auch Menschen ihre Existenzsicherung verlieren, deren Lebensmittelpunkt seit Jahren in Deutschland liegt. [4]

Gegenüber Hinz&Kunzt nennt BAG-W-Vizechef Joachim Krauß Menschen, die wegen Krankheit oder Erwerbsminderung zeitweise nicht arbeiten konnten, Kinder versorgt haben oder nur unterbrochen beschäftigt waren. Eine solche Erwerbsbiografie macht einen Menschen nicht zum Betrüger. [5]

Weniger Hilfe für den Übergang

Ein weiterer Konflikt betrifft die Überbrückungsleistungen im Sozialgesetzbuch XII. Die BAG W kritisiert die vorgesehene Verkürzung ihres Bezugszeitraums für betroffene EU-Bürger von einem Monat auf zwei Wochen. Sie hält die Hilfe schon heute für unzureichend und fordert, bestehende Härtefallregelungen konsequent anzuwenden. [4]

Das ist ein anderer Eingriff als die Strafverfolgung eines Vermieters oder Vermittlers. Er setzt unmittelbar an der Unterstützung bedürftiger Menschen an. Ob eine solche Einschränkung organisierte Ausbeutung vermindert, muss die Regierung begründen.

Was bei den Kontrollen in NRW passiert ist

Am 24. September kontrollierten Behörden Wohn- und Geschäftsgebäude in mehreren Städten Nordrhein-Westfalens, darunter Duisburg. Das Land meldete Hinweise auf Scheinmietverträge, Scheinbeschäftigungen und Sozialleistungsmissbrauch. Die zuständigen Stellen prüfen diese Hinweise weiter. [6]

Für 38 Wohneinheiten wurden Nutzungsuntersagungen ausgesprochen. Außerdem berichtet das Land von 14 lebensbedrohlichen Brandschutzmängeln. Nach seiner Darstellung erhielten die betroffenen Mieter Angebote für alternative Unterbringung. Falls Vermieter keine angemessene Unterkunft sicherstellen, soll die Kommune einspringen und ihnen die Kosten berechnen. [6]

In der Wochenzeitung Unsere Zeit kritisiert Shabnam Shariatpanahi die Folgen von Räumungen in Duisburg-Marxloh. Ihr Kommentar greift auch die dortige Praxis früherer Jahre auf: Familien würden verdrängt, Leistungen eingestellt und ihre Lage durch entfernte oder unzureichende Unterkünfte verschlechtert. Das sind die Vorwürfe der Autorin; die Landesmitteilung zur Kontrolle am 24. September bestätigt diese Abläufe nicht. [7]

Für die Bewohner zählt, ob die Ersatzunterkunft tatsächlich erreichbar und geeignet ist. Ein Unterbringungsangebot beantwortet noch nicht, ob eine Familie ihre Wohnsituation dauerhaft verbessern kann.

Eigentümer in die Pflicht nehmen

Bei den Maßnahmen gegen heruntergekommene Immobilien gibt es auch Zustimmung aus der Wohnungslosenhilfe. Gegenüber Hinz&Kunzt begrüßt Krauß Instrumente wie Instandsetzung und kommunale Vorkaufsrechte, weil sie an den Eigentümern ansetzen. Zugleich fordert er Antworten darauf, wie Bewohner bei einer Enteignung geschützt werden. [5]

Der Plan verbindet zwei politische Entscheidungen: Ausbeuter stärker verfolgen und Leistungsansprüche enger fassen. Wer die erste unterstützt, muss deshalb nicht automatisch die zweite überzeugend finden.