Eine Stadt kann Regeln für Ferienwohnungen aufstellen. Um ihre Einhaltung zu prüfen, muss sie aber wissen, wo und wie viel kurzfristig vermietet wird. Dabei soll der neue Datenaustausch über eine Schnittstelle der Bundesnetzagentur helfen. Laut Bundeswirtschaftsministerium beginnt am 1. Oktober 2026 der regelmäßige monatliche Austausch. [1]
Die technische Datendrehscheibe selbst ist bereits seit dem 1. Juli in Betrieb. Grundlage ist eine EU-Verordnung, die seit dem 20. Mai 2026 gilt. Juli und Oktober bezeichnen also unterschiedliche Schritte: den Start der Schnittstelle und den regelmäßigen monatlichen Austausch. [1] [2]
Welche Informationen ankommen sollen
Plattformen sollen Angaben zur Aktivität von Unterkünften übermitteln, darunter die Zahl der Übernachtungen und Gäste im jeweiligen Zeitraum. Registrierungsnummern helfen, Angebote zuzuordnen. Sie werden von den zuständigen Ländern oder Kommunen vergeben; die Bundesnetzagentur stellt die technische Schnittstelle bereit. [1] [2]
Das Verfahren erreicht nicht automatisch jede Stadt. Länder und Kommunen müssen die notwendigen rechtlichen Grundlagen und Registrierungsverfahren schaffen und können sich dann beteiligen. Wer die neuen Daten nutzen möchte, braucht also auch vor Ort die entsprechenden Voraussetzungen. [2]
Eine bessere Prüfung braucht Unterschiede
Zur Kurzzeitvermietung zählen nach den Informationen der Bundesnetzagentur unterschiedliche Unterkünfte, auch einzelne Räume. Daraus folgt für die Auswertung: Eine große Zahl von Angeboten ist noch keine ebenso große Zahl an Wohnungen, die dem dauerhaften Wohnungsmarkt entzogen wurden. Ein Zimmer, das gelegentlich vermietet wird, muss anders betrachtet werden als eine ganze Wohnung, die ständig touristisch genutzt wird. [2]
Wie hilfreich die Daten sind, hängt deshalb auch davon ab, ob sich die Fälle sauber zuordnen und mit den örtlichen Regeln vergleichen lassen. Ein auffälliges Angebot kann einen Prüfbedarf zeigen. Ob es gegen eine Regel verstößt, muss die zuständige Behörde anhand der konkreten Umstände feststellen.
Die Schnittstelle legt keine einheitliche Obergrenze für Übernachtungen fest und schafft keine zusätzlichen Wohnungen. Sie kann eine Grundlage für Kontrollen liefern. Ob daraus mehr verfügbares Wohnen entsteht, hängt von den örtlichen Regeln, den festgestellten Fällen und den folgenden Entscheidungen ab. Das ist eine mögliche Wirkung, kein schon belegtes Ergebnis des neuen Austauschs.
Wer als Kommune eine Verbesserung verspricht, sollte deshalb auch erklären, wie die Daten geprüft werden, welches Personal das erledigt und wie berechtigte Vermietungen von Verstößen unterschieden werden. Erst die Arbeit nach der Übermittlung macht aus den Angaben eine nachvollziehbare Entscheidung.